Die Drakon Enterprises GmbH (im Folgenden „Luxus Limousine“ genannt) ist Anbieter von Limousinenservices. Sofern nicht etwas anderes vereinbart wird, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gegenüber dem Besteller, der auch Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, für alle von Luxus Limousine erbrachten Leistungen, insbesondere für die Personenbeförderung, sowie für Leistungen aus dem Eventmanagementbereich. Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehung, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers kommen nicht zur Anwendung, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn diese von Luxus Limousine schriftlich bestätigt werden. Gegenüber Verbrauchern i.S.d.§ 13 BGB gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 1 Buchung
Buchungen der Limousine nur nach telefonischer oder schriftlicher Absprache möglich. Bitte rechtzeitig anfragen, da wir täglich gebucht sind. Die Limousine kann ohne Anzahlung nicht reserviert werden. Es gilt: „First Come – First Serve“.
€ 100 Euro Anzahlung sind bei Buchung des Termins sofort per PayPal, Klarna Sofortüberweisung oder SumUp (Kreditkarte) fällig – unabhängig davon wie weit im voraus die Limousine gebucht wurde. Die vereinbarte Restzahlung ist spätestens 7 Tage vor dem Termin zu entrichten. Falls der Termin weniger als 7 Tage entfernt ist muss der vollständige Preis für die Buchung sofort beglichen werden.
Ein Rückzahlung von Anzahlungen oder Zahlungen bei fest gebuchten Terminen ist ausgeschlossen. Gebuchte und bestätigte Ersttermine können bis maximal 7 Tage vor dem Termin storniert werden. Die geleistete Anzahlung oder Zahlung verfällt in diesem Fall als Entschädigung für die ausgefallene Buchung.
§ 2 Haftung
(1) Eine Haftung unseres Unternehmens oder unserer Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Dritter, derer wir uns bei der Durchführung der Fahrten bedienen, gegenüber den Teilnehmern, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere – aber nicht abschließend – gemäß §§ 280 ff. BGB, §§ 323 ff. BGB oder wegen unerlaubter Handlung nach §§ 823 ff BGB, bestimmt sich abschließend wie folgt: Das Unternehmen haftet, sofern der Teilnehmer Ansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruhen. Im Übrigen ist eine Haftung des Unternehmens für leicht fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen.
(2) Die Teilnahme an einer Fahrt in der Limousine erfolgt auf eigene Gefahr. Wir übernehmen keine Haftung für gesundheitliche Schäden oder Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an unseren Limousinen Fahrten. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Für Verletzungen, die durch Teilnehmer oder außen stehende Dritte entstehen, wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
(3) Muss eine Fahrt aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung abgesagt, in der Durchführung verändert oder terminlich verlegt werden, so besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückerstattung des Buchungsbeitrages und sonstiger Kosten. Dies gilt auch insbesondere für Absagen/Verlegungen wegen widriger Wetterbedingungen.
(4) Personen, die Kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet sind, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedarf, sind zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person Dritten widerrechtlich zufügt, es sei denn, der Aufsichtspflichtete hat seiner Aufsichtspflicht genügt oder der Schaden wäre auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden (§ 832 BGB).
(5) Wir übernehmen keinerlei Haftung für die von den Teilnehmern eingebrachten Gegenstände oder Kleidungsstücke und deren Inhalt. Dasselbe gilt für die von den Gästen zurückgelassenen Gegenstände.
(6) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Passagier in der Limousine Straftaten (z. B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel, mutwillige Sachbeschädigung) begeht, ist unser Fahrer als Erfüllungsgehilfe berechtigt, den Gast von der Weiterfahrt sofort auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Beförderungsentgelts ist ausgeschlossen.
(7) Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährigen Begleitpersonen, von Tieren oder durch mitgeführte Transportgüter verursacht werden., welche, aus gesundheitlichen oder fahrlässigen Gründen, am Eigentum von Luxus Limousine oder dritten Personen entstehen. Dies gilt imbesonderen auch für Schäden, die durch Verunreinigung durch Erbrechen, Inkontinenz, mitgeführte Nahrungsmittel oder Rauchwaren entstehen. Bei der Bezifferung solcher Schäden wird Luxus Limousine neben der Beseitigung auch entgangenen Gewinn durch Ausfallschäden geltend machen, die durch Lüftung oder Trocknung entstehen.
§ 3 Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform, soweit nicht das Gesetz eine strengere Form vorsieht.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Ebersberg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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